Die Risiken steigen mit sinkender Temperatur
Zwar sind viele von uns schon in freudiger Erwartung auf den Frühling, aber die Temperaturen zeigen vielerorts noch ganz andere Seiten auf. Gehwege sind zugeschneit, das Wasser in der Regentonne ist noch gefroren. Doch was ist, wenn etwas passiert? Wenn auf dem Weg vor Ihrem Haus jemand ausrutscht oder gefrorenes Wasser für einen Rohrbruch sorgt? Wir haben Antworten.
„Im Winter ist besondere Vorsicht nötig“, sagt DAP24-Geschäftsführer Lars Vatheuer. Als erfahrener Versicherungsmakler weiß er genau, welche Schäden im Winter auf Sie zukommen können – und welche Versicherung nötig ist, um nicht selbst dafür haften zu müssen.

Hausratversicherung
Die Hausratversicherung kommt nach wie vor für Schäden an Ihrem Hausrat auf. Heißt: Kommt es beispielsweise zu einem Wasserschaden, werden dadurch beschädigte Einrichtungsgegenstände ersetzt. Und dabei ist es egal, ob das im Sommer oder im Winter passiert – auch, wenn die Gefahr für solche Schäden in der kalten Jahreszeit höher ist.
Wohngebäudeversicherung
Werden bei genanntem Wasserschaden auch Teile des Wohngebäudes beschädigt, haftet diese Versicherung. Dazu zählt alles, was fest eingebaut ist, wie die Küche, Sanitäranlagen, Böden und Wandbeläge. Auch, wenn zum Beispiel Ihr Carport oder die Gartenhütte der Schneelast im Winter nicht standhalten, können Sie sich an Ihre Wohngebäudeversicherung wenden.

Haus- & Grundbesitzerhaftpflichtversicherung
Dieser Schutz greift, sobald Personen oder Sachen auf oder vor Ihrem Grundstück Schaden nehmen. Sei es, weil jemand auf dem Gehweg vor Ihrem Haus ausrutscht oder einer Ihrer Dachziegel auf Nachbars Auto fällt. Aber Achtung: Diese Versicherung benötigen nur Vermieter, Eigentümergemeinschaften und Besitzer von unbebauten Grundstücken.
Privathaftpflichtversicherung
Hier kommen wir zum selbigen Schutz für Eigenheimbesitzer. Natürlich sind Sie stets in der Pflicht dafür zu sorgen, dass von Ihrem Haus und Grundstück keine Gefahr ausgeht. Aber sollte es auf dem Weg vor Ihrer Haustür beispielsweise trotz Streusalz zu einem Glätteunfall kommen, sind Sie in der Regel abgesichert.

Kfz-Versicherung
Beim Kfz gibt es im Winter – unabhängig vom Versicherungsschutz – einiges zu beachten:
- Wer das Autodach nicht von Schnee befreit, zahlt laut Polizei NRW 25 bis 35 €.
- Sind nicht alle Schreiben freigekratzt, kann das 10 bis 35 € kosten.
- Den Motor warm laufen zu lassen kostet 10 €.
- Ebenso 10 € kosten kann ein verschmutztes Nummernschild.
- Verschmutzte Scheinwerfer sind teurer: 20 € (bei Gefährdung 25 €, bei Schädigung 35 €).
- Auch gilt weiterhin die Winterreifenpflicht: Wer trotz winterlicher Verhältnisse ohne fährt, muss 60 € zahlen (bei Behinderung 80 €, bei Gefährdung 100 €, bei Schädigung 120 €).
Die Winterreifen können auch im Versicherungsfall Thema werden: Wer ohne fährt und einen Unfall meldet, muss mit Einschränkungen beim Versicherungsschutz rechnen. Das kann im Einzelfall sehr teuer werden.
Also Obacht, egal ob auf der Straße oder dem eigenen Grundstück, damit Sie und Ihre Mitmenschen sicher durch den Winter kommen 😉